- Die Freigängigkeit der Reifen bei allen Belastungszuständen in den Radkästen muss gewährleistet sein.
Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens den Werten im Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen. - Ausreichende Radabdeckungen, das heißt die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- TÜV-Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Freigabe des Fahrzeugherstellers für die Reifen bzw. Felgen
- Wenn diese Gutachten keine Anbauprüfung für die Fahrzeugtype enthalten, ist ein Gutachten eines Ziviltechnikers erforderlich
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