Auto

 
 
 
 

Reifen und Felgen

Für eine Eintragung anderer Reifen und/oder Felgen sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Der Reifen- bzw. Felgentyp muss für die Fahrzeugtype freigegeben sein (Herstellerfreigabe, TÜV-Gutachten, ABE). Die in diesen Unterlagen enthaltenen Auflagen und Bedingungen (über eventuell notwendige Adaptierungen, wie z.B. Änderungen an den Radkästen) müssen erfüllt werden.
clip_image001
  • Die Freigängigkeit der Reifen bei allen Belastungszuständen in den Radkästen muss gewährleistet sein.
    Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens den Werten im Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen.
  • Ausreichende Radabdeckungen, das heißt die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • TÜV-Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Freigabe des Fahrzeugherstellers für die Reifen bzw. Felgen
  • Wenn diese Gutachten keine Anbauprüfung für die Fahrzeugtype enthalten, ist ein Gutachten eines Ziviltechnikers erforderlich

Ähnliche Seiten:

10 Reifen Tipps

Autofelge

Reifen

Meta